Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Familienerholung und Ferienstätten

Lächelndes Kind mit bunt bemalten Händen

Familien mit Kindern haben es in der heutigen Zeit nicht leicht, denn Familien, insbesondere einkommensschwache oder kinderreiche, haben oftmals keinen Zugang zum Urlaubsgeschehen. Gemeinsamer Urlaub ist für die Stärkung der Familien jedoch wichtig. Familien mit (schulpflichtigen) Kindern können nur in der teuren Hauptsaison Urlaub machen und kinderreiche Familien sind auf große Unterkünfte angewiesen, die vom Markt nicht in ausreichender Form zur Verfügung gestellt werden. Urlaub für Familien sollte kein Luxus sein, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit, denn die Familie in ihrer unterschiedlichen Lebensform ist prägend für die Lebens- und Entwicklungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen.

 

Insgesamt gibt es über neun Millionen Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren in Deutschland, davon leben in über einer Million Haushalte Familien mit drei und mehr Kindern. Zudem sind die Elternteile von 1,3 Millionen Familien (14%) alleinerziehend und mindestens 500.000 Haushalte gelten als einkommensbenachteiligt, weil das Einkommen nur maximal 50% des durchschnittlichen Einkommens ausmacht. In fast 8% der Familien in Deutschland leben ein oder mehrere behinderte Angehörige.

 

Diese Zahlen zeigen, dass mindestens drei Millionen Familien in Deutschland eines der Kriterien kinderreich, einkommensschwach, alleinerziehend oder behinderte Familienangehörige erfüllen. Obwohl Familienerholung grundsätzlich offen für alle ist, gelten diese Familien als besondere Zielgruppe für Familienerholung.

 

Ziel der gemeinnützigen Familienerholung ist es, Chancen zum Erleben von Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit zu schaffen. Durch verschiedene Freizeit-, Urlaubs- und Begegnungsangebote sollen neue Erfahrungen zur Alltagsbewältigung und unbekannte Formen des Miteinanders geschult und ausgeprägt werden. Familienferien­stätten nehmen dabei sozialpolitische, familienpädagogische und gesund­heits­fördernde Funktionen wahr, um den Familien Unterstützung und Orientierung zu geben. Familienerholung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Familie.

Alle Angebote der Familienerholung gehören durch das Kinder- und Jugendgesetz (SGB VIII) zu den Pflichtaufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Die Träger der Familienferienstätten tragen somit dazu bei, dass die öffentliche Jugendhilfe ihrer Gewährleistungspflicht nachkommen kann, um Familien insbesondere in belastenden Familiensituationen ein Angebot zur Verfügung zu stellen (vgl. § 16 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).

 

Einige Bundesländer unterstützen diesen Urlaub daher zusätzlich mit Zuschüssen. Urlaub in Familienferienstätten und -dörfern ist:

  • Urlaub zu günstigen und fairen Konditionen ohne Hauptsaisonzuschläge

  • Urlaub mit klaren und familienorientierten Qualitätsstandards

  • Urlaub in den schönsten Ferienregionen Deutschlands

  • einfach mehr als reine Urlaubsbeherbergung

Detaillierte Informationen über alle Familienferienstätten in Deutschland, die der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung angehören, finden Sie unter www.urlaub-mit-der-familie.de.  Hier gibt es auch eine Übersicht über die Konditionen der einzelnen Bundesländer zur Beantragung von Zuschüssen für eine Familienerholungsmaßnahme.

Familienfreizeit Lagerfeuer
IMG_0037_klein
Indianer 1

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die im Katholischen Arbeitskreis für Familienerholung zusammengeschlossenen Familienferienstätten und – dörfern von der Küste über Wälder bis in die Berge.

 

Über die u. a. Links kommen Sie zu den Internetauftritten der einzelnen Träger.

 

Für die Aktualität und Richtigkeit der dortigen Inhalte können wir keine Gewähr übernehmen (rechtliche Hinweise).